Sicherheitstür
Dass eine Tür Sicherheit gewährleistet und u.a. vor Einbruch schützen soll, liegt auf der Hand. Darüber hinaus gibt es aber auch Türen, die einen größeren Schutz bieten müssen. Diese so genannten Sicherheitstüren gibt es in verschiedenen Ausführungen, bspw. als Brandschutztüren, als schusssichere Türen und als Strahlenschutztüren.
Inhalt:
▶ Was ist eine Sicherheitstür?
Prinzipiell kann zunächst einmal jede abschließbare Tür als Sicherheitstür im wörtlichen Sinne ihrer Bezeichnung angesehen werden. Aber es gibt viele Abstufungen. Zum einen danach, wovor geschützt werden soll (also z.B. Feuer, Schüsse, Strahlen), zum anderen gibt es aber auch verschiedene Widerstandsklassen („RC“ = „Resistance Class“). Diese reichen gemäß DIN EN 1627 von RC1 bis RC6, von der gegen körperliche Gewalt (Vandalismus) geschützten Tür bis zur 20 Minuten gegen Elektrowerkzeuge geschützten Tür.
Als Haustür für Privathäuser reicht in den meisten Fällen ein Sicherheitsstandard von RC2 bis RC4. Wer sich unsicher ist, welchen Standard er in seinem Haus/seiner Wohnung nutzen sollte, kann bspw. bei seiner Versicherung nachfragen oder sich in einer polizeilichen Beratungsstelle informieren.
Wichtig ist, dass eine Sicherheitstür aus sehr stabilem Material gefertigt wurde. Das Türblatt muss knickfest und mindestens 45 Millimeter dick sein, die Zarge muss fest mit dem Untergrund verbunden sein und darf keinerlei Hohlraum zulassen und Bänder und Scharniere sollten im Idealfall auf der Innenseite liegen. Zudem sollten die Beschläge von innen geschraubt sein und es sollte eine Mehrfachverriegelung an der Tür geben.
▶ Welche Arten von Sicherheitstüren gibt es?
Wie schon die verschiedenen Widerstandsklassen und die unterschiedlichen Bezeichnungen zeigen, gibt es nicht die eine Sicherheitstür. Vielmehr werden diese durch ihr Einsatzgebiet definiert. Daher geht es im Folgenden um Brandschutztür, schusssichere Tür, Strahlenschutztür und einbruchhemmende Tür.
❯ Brandschutztür
Brandschutztüren, auch als Feuerschutztüren oder korrekt als „Feuerschutzabschlüsse“ bezeichnet, werden eingesetzt, um Durchlässe gegen den Durchschlag von Feuer zu schützen. Sie werden daher dem so genannten „vorbeugenden Brandschutz“ zugeordnet.
Brandschutztüren sind in den Gesetzen der Länder und Bundesländer definiert und sind bei Fluren von mehr als 30 Metern Länge zur Segmentierung vorgeschrieben. Diese Türen haben bestimmte Kriterien zu erfüllen, die in Deutschland durch die DIN 4102-5 geregelt werden. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist die Feuerwiderstandsklasse, die sich nach der Branddauer richtet, der eine Tür standhält. T30 heißt bspw., dass eine Tür 30 Minuten aushält und gilt als „hochfeuerhemmende Tür“, T90 gilt als „feuerbeständige Tür“.
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein und dürfen nicht mit Hilfsmitteln wie Keilen offengehalten werden. Außerdem können Sie zusätzlich rauchdicht sein, was im Brandfalle hilfreich ist, um die Verbreitung von Rauch innerhalb des Gebäudes einzudämmen. Die Rauchdichtigkeit wird über eine besondere umlaufende Abdichtung sichergestellt.
Damit eine Tür offiziell als Brandschutztür gilt, muss das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) diese offiziell bauaufsichtlich als solche zulassen. Diese Zulassung gilt für fünf Jahre und kann nach Ablauf dieses Zeitraums jeweils auf Antrag verlängert werden. Sie wird durch ein Schild auf der Tür gekennzeichnet.
❯ Schusssichere Tür
Das klingt unter Umständen erst einmal brutal und ist zumindest im privaten Bereich nicht unbedingt das, woran man als erstes denkt, wenn man seine Türen plant. Im gewerblichen und geschäftlichen Bereich hingegen haben schusssichere Türen eine hohe Wichtigkeit. Nicht nur auf Truppenübungsplätzen und generell im militärischen Bereich, sondern auch in vielen weiteren Bereichen sollten Türen schusssicher sein.
Naheliegend sind die Türen bei der Polizei und in Justizgebäuden, aber da rein theoretisch auch an anderen Orten bewaffnete Übergriffe oder gar Anschläge denkbar sind, haben auch andere Orte von Banken über Forschungseinrichtungen bis hin zu Hotels/Tagungshotels ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis und bedürfen ebenfalls des Einsatzes beschusshemmender Türen.
Bei der Sicherheit und Einordnung der Türen wird unter anderem nach der Waffenart (bspw. Büchse oder Faustfeuerwaffe) und der Beschussklasse gegangen, Grundlagen sind DIN EN 1522/1523 die Prüfrichtlinien der VPAM (Vereinigung der Prüfstellen für angriffshemmende Materialien und Konstruktionen). Zudem gibt es die Zusätze S ound NS für „Splitterabgang“ und „splitterfrei“.
Auch, wenn man beim Material vor allem an Stahl denkt, so können als Material auch z.B. Glas, Aluminium, Holz, Faserverbundswerkstoffe und vieles mehr dienen.
❯ Strahlenschutztür
Wer einmal beim Arzt war und geröntgt wurde, wird die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen bemerkt haben. Nicht nur die Abdeckung des eigenen Körpers während der kurzen Aufnahme, sondern auch die Tatsache, dass besondere Türen vorhanden sind und die Angestellten während der Aufnahme den Raum verlassen. Schutz vor Strahlen ist wichtig und gerade vor Röntgenstrahlen sollen Strahlenschutztüren entsprechend schützen, außerdem vor Gamma- und Elektronenstrahlung.
Die Zargen der Türen können als Material Holz, Stahl oder Aluminium mit Bleieinlage haben, die Strahlenschutztüren sind sehr häufig aus Stahl, da dieser Strahlen besonders gut abschirmt. Darüber hinaus können sie von innen z.B. mit Blei verstärkt werden, um den Strahlenschutz zu erhöhen. Wobei auch hier ergänzt werden muss, dass es bei den Strahlenschutztüren auch solche mit Holz bzw. Holzwerkstoffen gibt.
Die Bleidicke in der Tür ist durch die DIN 6384 nach dem Bleigleichgewicht oder dem Schwächungsgrad festgelegt. Weitere relevante rechtliche Grundlagen sind das Atomgesetz (AtG), das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG), die Röntgenverordnung (RöV) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
❯ Einbruchhemmende Tür
Bei einbruchshemmenden Türen kommen erneut die eingangs in Kapitel 1 erwähnten Widerstandsklassen ins Spiel. Wie bereits erwähnt, reicht als Einbruchschutz im Privatbereich eine Widerstandsklasse von RC2 bis RC4, aber da es an dieser Stelle um Einbruch generell geht, lohnt sich an dieser Stelle ein genauerer Blick auf die Klassen:
Klasse
RC1
RC2
RC3
RC4
RC5
RC6
Zeit
-
bis zu 3 Minuten
bis zu 5 Minuten
bis zu 10 Minuten
bis zu 15 Minuten
bis zu 20 Minuten
Werkzeug
körperliche Gewalt, sonst keinerlei Werkzeug
einfaches Werkzeug wie Schraubendreher und Keile
zusätzlich z.B. weitere Schraubendreher und Kuhfuß
Säge- & Schlagwerkzeuge wie Hammer und Meißel, evtl. auch Akkubohrer
Werkzeuge wie Bohrmaschine, Stichsäge oder Winkelschleifer
ähnlich RC5, Tür muss jedoch länger standhalten
Höhere Sicherheitsklassen ab RC4 aufwärts kommen vor allem bei besonders hohen Sicherheitsbedürfnissen zum Einsatz, bspw. im gewerblichen Bereich, bei Banken und im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Verstärkt werden kann der Einbruchschutz durch zusätzliche Maßnahmen wie weitere Riegelschutzkontakte und Schlösser, auf die Widerstandsklasse hat dies allerdings keine Auswirkung. Ganz wichtig ist darüber hinaus natürlich – auch unter versicherungstechnischen Aspekten – stets zu bedenken, dass der Einbruchschutz nur dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn alle Schlösser ordentlich verriegelt sind und man selbst keinerlei Schwachstelle in den Türen bietet.
▶ Wie lässt sich die Sicherheit unterstützen?
Neben der Nutzung der passenden Türen mit der entsprechenden Sicherheit können weitere Maßnahmen die Sicherheit erhöhen, indem sie sozusagen das Passieren der Sicherheitstür erschweren. Wenn man bspw. festlegt, dass ein Schlüssel allein nicht reicht, sondern auch zusätzlich auf digitale Möglichkeiten setzt.
So kann man z.B. physische Ausweise, Schlüsselanhänger oder ähnliches als Ergänzung zum Schlüssel voraussetzen, um Zugang zu erhalten. Auch die Nutzung von Videoüberwachungs- und/oder Gegensprechanlagen ist eine gute Ergänzung. So erhält man eine zusätzliche Sicherheitsebene, indem man zum einen sieht und hört, wer vor der Tür ist und man zum anderen auch Kontakt zu klingelnden Personen aufnehmen kann. Gerade die Videoüberwachung kann auch bei größeren Gebäuden und Firmengebäuden eine sehr nützliche Einrichtung sein, da verschiedene Bereiche überwacht werden können und eine intelligente Anlage auch verdächtige Bewegungen nachverfolgen kann.
Für erhöhte Sicherheit sorgt zudem auch die Nutzung eines schlüssellosen Zutrittssystems wie die Installation einer digitalen Schließanlage, bei der es viele weitere Vorteile gibt. Zutrittsberechtigungen können hier zentral gesteuert werden, verdächtige Zutrittsversuche werden protokolliert und nicht zuletzt bleibt auch ein verlorener Schlüssel (bzw. in diesem Fall: ein verlorenes Identifikationsmedium) folgenlos, da dieser einfach in der Anlage deaktiviert werden kann.
▶ Wie kann SimonsVoss helfen?
Wer sich zusätzlich für die Installation eines digitalen Zutrittskontrollsystem interessiert, ist bei SimonsVoss an der richtigen Adresse. Mit einer Anlage von SimonsVoss profitieren Sie von allen Vorteilen einer digitalen Schließanlage: einfache Installation und Handhabung, einfache Zuteilung von Zutrittsgenehmigungen (und ggf. ebenso einfaches Entziehen), Nachverfolgbarkeit und vieles mehr. Zudem müssen Sie die Anlage nicht zwingend direkt komplett installieren, sondern können auch mit den wichtigsten Schließungen anfangen und die Zutrittskontrolle anschließend nach und nach erweitern. Das geht auch im laufenden Betrieb, sodass Sie keinerlei Einbußen durch Störungen während der Installation zu erwarten haben.