Brandschutz
Der Begriff Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung, der Entstehung und Ausbreitung von Bränden. Häufig wird im gleichen Zusammenhang auch von „vorbeugendem Brandschutz“ oder „Brandverhütung“ gesprochen, wenn es darum geht, Menschen und Tiere zu schützen und Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes (Brandlöschung) einzuleiten.
Inhalt:
▶ Welche Arten des Brandschutzes gibt es?
Brandschutz betrifft mehrere Ebenen des täglichen Lebens, was eine Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften zur Folge hat. Ein Beispiel hierfür sind verschiedene Bauordnungen, Feuerwehrgesetze, Verordnungen und Richtlinien innerhalb Deutschlands.
Grundsätzlich besteht der vorbeugende Brandschutz aus drei Bereichen: dem baulichen Brandschutz, dem organisatorischen Brandschutz und dem anlagetechnischen Brandschutz.
❯ Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz betrifft verschiedenste Maßnahmen, wie bspw. Baustoffe und Bauteile, welche durch DIN-Vorschriften geregelt sind. Aber auch die Fluchtwegplanung oder Löschanlagen in einem Gebäudekomplex werden durch den baulichen Brandschutz geregelt. Außerdem können in Deutschland sogenannte Brandschutzgutachten angefordert werden, welche bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und geprüft werden müssen.
Gliedert man den baulichen Brandschutz, so lassen sich die einzelnen Bereiche folgendermaßen kategorisieren:
- Brandverhalten von Baustoffen und -materialien
- Fluchtwegkonzepte
- Bekämpfung von aktiven Bränden mittels (automatisierter) Löscheinrichtungen
- Feuerwiderstand und Hitzewiderstand einzelner Bauteile
Zu den Brandschutzeinrichtungen gehören weiterhin Feuerschutzeinrichtungen. Diese speziellen Maßnahmen umfassen u.a. Brandschutztüren, Feuerwehrschlüssel-Depots, Feuerwehrschlüsseltresore, Brandmeldeanlagen, Brandmeldezentralen und Brandschutzwände.
❯ Anlagetechnischer Brandschutz
Zum anlagetechnischen Brandschutz zählen sämtliche technische Einrichtungen und Anlagen zur Optimierung des Brandschutzes selbst. Der anlagetechnische Brandschutz kann wiederum in zwei Bereiche eingeteilt werden:
Brandschutz der technischen Gebäudeausrüstung:
Betrifft den Schutz von hochwertigen technischen Anlagen vor Bränden bzw. Schäden mittels baulicher und anlagetechnischer Brandschutzmaßnahmen. Dazu gehören z.B. Brandschutzklappen, Schächte oder Rauchansaugsysteme.
Brandschutz mittels technischer Einrichtungen und Anlagen:
Anlagen, welche Maßnahmen zur Prävention oder zur aktiven Brandbekämpfung dienen, fallen unter die technische Brandschutz-Einrichtung. Dies können u.a. akustische/optische Alarme, maschinelle Entrauchungen, Sprinkleranlagen oder Branddetektoren sein
❯ Organisatorischer Brandschutz
Alle von einem Unternehmen getroffenen organisatorischen Maßnahmen obliegen dem organisatorischen Brandschutz. Hierunter fallen die Planung von Rettungs-, Alarm- und Fluchtplänen, das Organisieren von (kleinen) Feuerlöschern, Unterrichtung von Mitarbeitern zum Brandschutz und ggf. das Bestellen eines Brandschutzbeauftragten.
▶ Einzelne Maßnahmen des Brandschutzes
❯ Brandschutztüren
Der volkstümliche Begriff „Brandschutztür“ wird in der Fachsprache unter Feuerschutzabschluss geführt. Die Hauptaufgabe besteht darin, Öffnungen in Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu schützen. Neben Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren fallen darunter auch Brandschutztore, Brandschutzklappen oder Brandschutzrollläden.
Besonders in Öffnungen von Brandwänden oder Trennwänden von Nutzungseinheiten werden Brandschutztüren gefordert. In der Landesbauordnung oder in Sonderbauvorschriften wird ebenso die Notwendigkeit von Brandschutztüren bei Fluren ab 30 m Länge festgelegt.
❯ Arten von Brandschutztüren
Brandschutztüren lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen. Die einzelnen Feuerwiderstandsklassen werden mit einem „T“ gekennzeichnet. Dies gibt die Dauer an, welcher die Brandschutztür standhalten muss, bis das Feuer durchtritt. Selbst danach muss die Feuerschutztür noch zu öffnen sein.
Es existieren folgende Feuerschutzklassen, welche sich nach Anforderung des Gebäudes richten:
T30: „feuerhemmende Türen
T60: „hochfeuerhemmende Türen“
T90: „feuerbeständige Türen“
❯ Bedienungen von Brandschutztüren
Brandschutztüren müssen zwingend selbstschließend sein! Das Offenhalten mit Hilfsmitteln (z.B. Keilen) ist strengstens untersagt und in Deutschland sogar strafbar. Brandschutztüren dürfen nur über zugelassene Feststellanlagen offengehalten werden, welche im Brandfall über einen Brandmelder gesteuert und automatisch geschlossen werden können.
Brandschutztüren müssen nicht zwingend rauchdicht sein. Umgekehrt ist eine Rauchschutztür nicht zwangsläufig eine Brandschutztür. Anforderungen an Rauchschutztüren werden in der DIN 18095 geregelt. Diese Art von Tür soll im akuten Brandfall die Rettung von Menschen ohne Atemschutzmasken ermöglichen und muss ebenfalls immer selbstschließend sein.
❯ Flucht- und Rettungswege
Bei Fluchtwegen handelt es sich um Wege, über die Menschen in einer Gefahrensituation Gebäude und Anlagen verlassen können, um sich in Sicherheit zu bringen. Dies betrifft Treppen, Flure und Auswege ins Freie.
Rettungswege im Speziellen sind Zugänge für Rettungskräfte und Einsatzkräfte wie bspw. die Feuerwehr. Diese Wege dienen vorwiegend der Rettung und Bergung von verletzten Personen und zur Bekämpfung von Bränden, um Löscharbeiten zu gewährleisten.
In der normalen Bauordnung werden die beiden Begrifflichkeiten unter „Rettungsweg“ zusammengefasst, im Sonderbaurecht wird dies jedoch separat gehandhabt.
Forderungen an den Rettungsweg
In der Musterbauordnung werden die Anforderungen an Rettungswege klar geregelt. So müssen für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Fluchtwege existieren, welche an einen sicheren Platz ins Freie führen. Dies bedeutet, dass bei Ausfall eines Wegs der zweite als Ausweichmöglichkeit genutzt werden kann. Rettungswege innerhalb eines Geschosses können jedoch über denselben notwendigen Flur führen. Bei Gebäudekomplexen mit mehreren Etagen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsweg über die Treppe zu erreichen ist. Der andere Rettungsweg kann über Rettungsgeräte der Feuerwehr genutzt werden.
Grundsätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
➔ Türen innerhalb des Fluchtwegs müssen innerhalb von einer Sekunde mittels einer Handbewegung ohne Verwendung eines Schlüssels zu öffnen sein
➔ Fluchttüren sollen nach außen geöffnet werden
➔ Rettungs- und Fluchtwege müssen reibungslos passierbar und nicht versperrt sein
Technische Anforderungen an Rettungswege
Neben den o.g. Kriterien ist bei der Planung von Rettungswegen weiterhin darauf zu achten, Türen mit entsprechender Ausstattung zu verwenden. Hierzu gehören u.a. Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange, welche in einer Notsituation betätigt werden können. Außerdem empfiehlt sich ein Fluchtwegsystem aus Fluchttüren mit integrierten Panikschlössern, um den geforderten Sicherheitsstandards gerecht zu werden.
▶ Mehr Sicherheit: Rettungswege mit digitalem Zutrittssystem
Wie oben beschrieben, existieren hohe Anforderungen, wenn es um den sicheren Zugang von Rettungswegen geht. Zum einen müssen Personen das Gebäude im Gefahrenfall ohne Weiteres verlassen können. Zum anderen benötigt die Feuerwehr ungehinderten Zugang zu allen Türen, um ungehindert zum Gefahrenherd vorstoßen zu können.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, reicht ein herkömmliches (mechanisches) Schließsystem nicht mehr aus. Die Lösung: Ein intelligentes digitales Schließsystem. Am besten vom Experten und Pionier digitaler Schließtechnik – von SimonsVoss!
❯ Vorteile eines digitalen Schließsystems
Durch elektronische Schließanlagen von SimonsVoss gewährleisten Sie nicht nur die optimale Sicherung Ihres Gebäudes vor dem Zutritt Unbefugter. Die intelligenten Schließsysteme harmonieren perfekt mit den Komponenten von Rettungswegen. Eigens konzipierte Antipanikzylinder wurden speziell für den Einsatz in Antipanikschlössern entwickelt, die unter anderem in Flucht- und Rettungswegen eingesetzt werden.
Wie bereits zuvor beschrieben, nutzen Panikschlösser spezielle Mechanismen, so dass Personen und Einsatzkräfte im Notfall passieren können. Herrscht kein Panikfall, ver- bzw. entriegelt das Schloss durch den beidseitig freidrehenden Panikzylinder. Durch ein berechtigtes Zugangsmedium (Transponder oder SmartCard) öffnet bzw. schließt das Schloss komfortabel und berührungslos. Sobald eine Gefahrensituation entsteht, öffnet das digitale Online-Schließsystem in Sekundenschnelle alle Türen, so dass diese ohne Zugangsmedium durchschritten werden können.
Aber auch digitale Zutrittssysteme als Offline-Version ermöglichen den Einsatzkräften der Feuerwehr ungehinderten Zugang zu sämtlichen Gebäudebereichen. In diesem Fall wird ein spezieller Transponder für die Feuerwehr an einem bekannten Ort des Gebäudes hinterlegt (üblicherweise in der Nähe von Brandmeldeanlagen bzw. Brandmeldezentralen). Alternativ kann der Transponder auch in einem Feuerwehrschlüsseldepot im Außenbereich platziert werden. Im Brandfall entnehmen die Einsatzkräfte der Feuerwehr den Transponder und können somit alle Türen öffnen, um zum Brandherd vorzudringen.
❯ Effektiver Brandschutz und sichere Fluchtwege durch digitale Schließsysteme
Dank digitaler Zutrittssystemen von SimonsVoss sind Sie im Gefahrenfall bestens gewappnet. Der Experte und Pionier von elektronischen Schließanlagen ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Gebäudesicherheit geht. SimonsVoss-Systeme sind ins besonders für die Gewährleistung von Fluchtwegen, das Ausstatten von Brandschutztüren und die Sicherheit von Personen konzipiert. Der stetige Schutz von Personen, sowie der schnellstmögliche Zugang zu möglichen Brandherden erhöht das Sicherheitsniveau Ihres Gebäudes um ein Vielfaches.
Zusätzlich profitieren Besitzer von SimonsVoss-Systemen von komfortablen und individuellen Zutrittsberechtigungen, unkomplizierter und kostengünstiger Handhabe bei Verlust von Identifikationsmedien, Alarm bei unbefugtem Zutritt oder Manipulationsversuchen sowie optionaler Verknüpfung mit Zeiterfassungssystemen.