Panikschloss

Wenn in einem Gebäude Panik ausbricht, oft im Falle eines Brandes, ist es wichtig, dass dieses schnell verlassen werden kann. Hier hilft das Panikschloss, das von innen jederzeit geöffnet werden kann, während es von außen verschlossen ist und nur mit dem dazugehörigen Schlüssel geöffnet werden kann.

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Inhalt:

Brandschutztuer

 Panikschloss: Definition und Aufbau

Das Panikschloss (auch: Antipanikschloss) nimmt bei den Schlössern bzw. Zylindern eine Sonderstellung ein. Die Anforderung lautet hier: Die dazugehörige Tür muss jederzeit von innen geöffnet werden können (ohne Schlüssel), von außen aber dabei verschlossen sein. Hintergrund ist, dass sie eine wichtige Rolle im Brandschutz spielt. Kommt es zu einem Brandfall, bleibt in vielen Fällen keine Zeit, nach Schlüsseln für etwaige Fluchttüren zu suchen, der Fluchtweg muss klar definiert sein und direkt nach draußen führen. Dies leistet die Fluchttür mit dem Panikschloss. Sie ist damit gleichzeitig auch eine Brandschutztür.

Obwohl die Fluchttür von innen ständig zu öffnen sein soll, rückt die optimale Absicherung des Gebäudes nicht in den Hintergrund. Außerhalb des Gebäudes muss die Tür also verschlossen sein und sich ggf. mit einem Schlüssel (oder einem anderen Identmedium) öffnen lassen.

Vom Aufbau her fällt auf, dass das Panikschloss sowohl für ein- als auch für zweiflüglige Türen genutzt wird. Zentraler Bestandteil ist eine so genannte Drückernuss, die oft geteilt ist. Sie nimmt die Stange auf, auf der die Türklinke montiert ist. Diese geteilte Nuss hat gegeneinander verdrehbare Hälften, damit beide Türklinken eine unterschiedliche Funktion auslösen können.

Fluchttüren müssen immer in Fluchtrichtung zu öffnen sein und mit einem Türdrücker zu öffnen sein. Knaufzylinder sind hier nicht zugelassen. Oft kommt hier eine Stange über die ganze Breite der Tür zum Einsatz. Der Zugang zu ihnen darf nicht behindert sein, sondern ist stets freizuhalten.

 

Panikschloss mit Wechselgarnitur

▶ Arten von Panikschlössern 

Die Funktion von Antipanikschlössern ist zunächst einmal immer dieselbe: Das Gebäude muss in Gefahrensituationen ohne Zuhilfenahme von Schlüsseln (oder anderen Schließmedien) schnell verlassen werden können. Dennoch gibt es bei den Schlössern Unterschiede.

 

❯ Drückergarnitur vs. Wechselgarnitur

Unterschiede gibt es bspw. hinsichtlich des Beschlags, der sich an der Tür befindet. So kann sich an der Tür eine „normale“ Drückergarnitur befinden, wie man sie von Zimmertüren kennt. Hier befindet sich innen und außen jeweils ein Türdrücker.

Möglich ist auch die Bestückung der Tür mit einer Wechselgarnitur, bei der sich innen (vorschriftsgemäß) ein Türdrücker befindet, während außen ein feststehender Knauf oder ein Griff angebracht ist.

 

 Selbstverriegelnd vs. mehrfachverriegelnd 

Auch, wenn sich die Begriffe in ihrer Bedeutung unterscheiden, bedeutet dies nicht, dass selbst- und mehrfachverriegelnd sich gegenseitig ausschließen.

Zunächst einmal bedeutet ein selbstverriegelndes Schloss, dass die dazugehörige Tür stets abgeriegelt ist. Wenn sie zufällt, ist sie verschlossen und geht nicht ohne eigenes Zutun wieder auf. Eine Öffnung ist aber dennoch jederzeit möglich, wenn man den dazugehörigen Drücker betätigt. Dies ist ein wichtiges Merkmal des Panikschlosses, weshalb eine Selbstverriegelung – auch aus versicherungstechnischen Gründen – dringende Voraussetzung ist.

Mehrfachverriegelung bedeutet indes, dass in der Tür nicht nur ein Schloss ist, sondern auch so genannte „Nebenschlösser“ darin zu finden sind. Hier gilt unter Sicherheitsaspekten das Motto „viel hilft viel“. Das Sicherheitsgefühl steigt durch das Vorhandensein mehrerer Schlösser.

In einer Antipaniktür können Selbst- und Mehrfachverriegelung für eine höchstmögliche Sicherheit kombiniert werden.

 

Paniktuer Drücker

 Funktionen des Panikschlosses

Je nach Garnitur gibt es verschiedene Panikfunktionen. Diese richten sich nach DIN EN 179. Die Panikfunktionen B, C und D sind bei Drückergarnituren relevant, Panikfunktion E ist bei Wechselgarnituren wichtig.

 

Panikschloss Funktion B: Umschaltfunktion

Bei der Funktion B befindet sich der äußere Türdrücker im Leerlauf: Die Schlossfalle sorgt dafür, dass die Tür im Schließblech und ihr Riegel eingefahren ist. Somit ist der Zutritt von außen ohne Schlüssel nicht möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, beim Schloss zwischen Leerlauf und Öffnungsfunktion umzuschalten, sodass die Tür nach Umschaltung auch von außen ohne Schlüssel frei begehbar sein, sofern man entsprechend umgeschaltet hat.

Panikschloss Funktion C: Schließzwangfunktion

Ein Umschalten wie im Falle der Funktion B ist bei der Funktion C nicht möglich. Der äußere Drücker befindet sich stets im Leerlauf und ein Zugang von außen ist nur bei eingestecktem Schlüssel möglich. Daher kommt der Name Schließzwang, denn von außen kann die Tür nur entriegelt werden, wenn der Schlüssel eingesteckt ist. Diesen kann man erst nach der Wiederverriegelung der Tür abziehen.

 

Panikschloss Funktion D: Durchgangs-/Feuerwehrfunktion

Der äußere Türdrücker ist bei der Funktion D stets eingekoppelt, sodass die Öffnungsfunktion stets aktiv ist. Die Tür wird nur von ihrer Schlossfalle gehalten und ist somit von außen jederzeit zu öffnen. Dies ist wichtig, wenn im Notfall bspw. die Feuerwehr oder Rettungskräfte das Gebäude schnell betreten können müssen. Diese Panikentriegelung ist so lange aktiv, wie die Tür bewusst abgeschlossen wird.

Panikschloss Funktion E: Wechselfunktion

Bei Wechselgarnituren ist nur die Panikfunktion E möglich. Diese sorgt dafür, dass die Tür von außen nie frei begehbar ist. An der Außenseite ist daher auch kein Türdrücker vorhanden, sondern bspw. ein Knauf oder eine Stange. Eine Öffnung ist nur mit dem dazugehörigen Schlüssel (oder einem anderen Schließmedium) möglich.

 

Panikschloss von SimonsVoss

▶ Verpflichtender Einbau eines Antipanikschlosses

Generell gibt es viele Gebäude, in denen die Nutzung eines Panikschlosses Sinn ergibt, eine Vorschrift existiert allerdings nicht in allen Fällen. Nach DIN EN 1125 sind Paniktüren (mit den entsprechenden Schlössern) in öffentlichen Gebäuden (wie Einkaufszentren, Kinos, Schulen, Krankenhäusern u.ä.) Pflicht. 

Sie regelt auch, dass als Türdrücker eine horizontale Betätigungsstange verwendet werden muss. Diese erstreckt sich waagerecht über das gesamte Türblatt. Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass ein Besucher im Notfall ohne Kenntnis über die Funktionsweise der Tür diese bedienen können muss. Zudem ermöglicht eine horizontale Stange das Öffnen der Tür auch dann, wenn Gedränge herrscht und Menschen gegen die Tür drängen.

 

▶ Nachrüsten eines Panikschlosses

Wenn in einem Gebäude bisher kein Panikschloss vorhanden ist und man es nachrüsten will, so ist das kein Problem. Das kann daran liegen, dass man es gerne in der Tür haben möchte, obwohl es bspw. in einer Haustür keine Pflicht ist, es kann aber auch nachträglich notwendig werden, Türen mit Antipanikzylindern auszustatten, wenn sich ein Gebäude baulich verändert hat und dadurch neue Fluchtwege entstanden sind. Da es sich für gewöhnlich um Einsteckschlösser handelt, ist der Austausch schnell und unkompliziert machbar und auch von den Kosten her nicht sehr intensiv.

 

▶ Panikschloss in einer digitalen Schließanlage 

Nicht nur in mechanischen Schließumgebungen ist es möglich, Türen mit einem Antipanikzylinder auszustatten, auch für digitale Schließanlagen gibt es Antipanikzylinder, bspw. von SimonsVoss. Der „Doppelknauf Antipanik“ wurde speziell für Fluchttüren entwickelt, ist auf beiden Seiten freidrehend und kann mit den passenden Identifikationsmedien geöffnet werden. Wenn es zum Panikfall kommt, kann die Türe in Fluchtrichtung auch ohne Schließmedium geöffnet werden.

Zusätzlich profitieren Unternehmen beim digitalen Antipanikzylinder auch von allen weiteren Vorteilen, die die digitale Schließtechnik bietet, wie bspw. der Möglichkeit, ein verlorenes Schließmedium in der Anlage zu sperren, sodass auch der Antipanikzylinder vom verlorenen Medium (von außen) nicht mehr geöffnet werden kann.

Sie haben weitere Fragen zum Betrieb eines Panikschlosses? Wir helfen gerne!

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